Unterschiedliche Meinungen zu § 323 Absatz 5 S2 BGB
isa456
Beiträge73Mitglied seitDienstag April 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 5, 2015
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Geändert am 24. Juli 2019 um 12:40
Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 2015
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31. Juli 2015 um 15:32
Hi Freunde!
Wisst ihr vielleicht, ob es zu § 323 Absatz 5 Satz 2 BGB (Erheblichkeit des Mangels) unterschiedliche Meinungen gibt?
Danke
Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 201520 Geändert am 24. Juli 2019 um 12:41
Im Einzellfall? Ganz sicher sogar. Wann gibt es dazu nicht mehr als eine Meinung? Meines Erachtens ist die Erheblichkeitsschwelle bei 323 BGB die gleiche wie bei 281 BGB. Jedenfalls meine ich, mich daran zu erinnern, dass die Erheblichkeit bei 281 BGB aus Harmonierungsgründen eingeführt worden ist.