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Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
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Geändert am 24. Juli 2019 um 00:02
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Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 2015
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4. August 2015 um 16:46
Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar, wenn beide Elternteile nach der Geburt im KH die Geburtsurkunde unterschrieben haben, haben beide das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 31. Juli 2015 um 20:52
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, haben sie sofort nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht. Einer Unterschrift bedarf es nicht.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, entsteht das gemeinsame Sorgerecht durch sog. Sorgeerklärungen. Die Sorgeerklärungen von Mutter und Vater müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Jugendamt oder beim Notar erfolgen kann. Sie können auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Irgendetwas im Krankenhaus zu unterschreiben führt also zu nix.
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Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 201513 Geändert am 24. Juli 2019 um 00:03
Ah ok. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Schönen Abend noch. LG
Geändert am 24. Juli 2019 um 00:03