Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Gelöst
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - Geändert am 24. Juli 2019 um 00:02
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 - 4. August 2015 um 16:46
Guten Tag,

ich habe eine Frage und zwar, wenn beide Elternteile nach der Geburt im KH die Geburtsurkunde unterschrieben haben, haben beide das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht?

1 Antwort

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
31. Juli 2015 um 20:52
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, haben sie sofort nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht. Einer Unterschrift bedarf es nicht.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, entsteht das gemeinsame Sorgerecht durch sog. Sorgeerklärungen. Die Sorgeerklärungen von Mutter und Vater müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Jugendamt oder beim Notar erfolgen kann. Sie können auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Irgendetwas im Krankenhaus zu unterschreiben führt also zu nix.
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 13
Geändert am 24. Juli 2019 um 00:03
Ah ok. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Schönen Abend noch. LG