Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 23. Juli 2019 um 23:44
S.H
Beiträge45Mitglied seitMittwoch April 1, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 9, 2015
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6. August 2015 um 11:40
Hallo zusammen,
Kunde K bestellt beim Unternehmer U eine Jacke in der Größe l. Erst nach 2 Wochen bemerkt K, dass er die falsche Größe bekommen hat. Nun möchte er die getragenene Jacke zurückschicken. U stimmt zu, möchte allerdings Wertesatz, da das Etikett fehlt und argumentiert, K hätte sich schon bei Erhalt der Jacke vergewissern müssen, ob alles korrekt sei. Die Frage: Greift hier der § 346 I Nr. 3? Kann man es K aber zu Last legen, dass er nicht gleich nachgeschaut hat, ob es die richtige Größe ist?
Also wenn Sie von 346 § sprechen und K hier zurücktreten will, ist es logischerweise auch erstmal der Verschulder, der in Ihrer Fragestellung Wertsatz leisten müsste, falls die Sache sich überhaupt verschlechtert hat durch die Nutzung. Die Frage ist jetzt, ob sich im SV noch konkret was rauslesen lässt, ansonsten ist das reine Entfernen des Etiketts für mich eher keine Verschlechterung der Sache.