Hausverkauf

Gelöst
moppel. Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch August 5, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: August 5, 2015 - 5. August 2015 um 19:39
MarinaK71 Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag September 20, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: September 20, 2018 - 20. September 2018 um 20:07
Ich als Tocher möchte das Haus meines Vater (Pflegeheim) verkaufen
brauche ich eine Generalvollmacht (vom Notar beglaubigt) oder reicht eine einfache Vollmacht.??

5 Antworten

Hallo,

auf CCM-Recht & Finanzen haben wir diese Mustervollmacht für einen Hausverkauf für Sie.

Gruß vom CCM-Team
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 6. September 2018 um 06:46
jep... ohne aber oder wenn sonst verliert der Verkaufsvertrag seine Gültigkeit ... Denn der Vertrag ist allerdings erst dann wirksam, wenn es eine notariell beglaubigte Erklärung des Vertretenen gibt. In diesem Fall Ihres Vaters
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 6. September 2018 um 06:46
Ups: habe vergessen hinzufügen , dass es anbei um Zitat handelt
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
6. August 2015 um 13:07
"Denn der Vertrag ist allerdings erst dann wirksam, wenn es eine notariell beglaubigte Erklärung des Vertretenen gibt."

Das ist vollkommen falsch.

Der Kaufvertrag an sich bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 311 b (1) 1 BGB).

Das schlägt aber nicht auf die Vollmacht durch, denn gem. § 167 (2) BGB bedarf die Erklärung (= Erteilung der Vollmacht) "nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht."

Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der Kaufvertrag wirksam wäre, wenn Sie eine einfache -ggf. sogar nur mündlich erteilte- Vollmacht Ihres Vaters hätten.

Allerdings -und davon mag S.H. schon einmal etwas gehört haben- müsste die Unterschrift unter der Vollmacht wegen § 29 GBO öffentlich beglaubigt sein, da ansonsten die an sich wirksamen Bewilligungen im Kaufvertrag (Eigentumsverschaffungsvormerkung, Auflassung) nicht im Grundbuch gewahrt werden könnten.

An einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift Ihres Vaters führt also im Ergebnis (aus ganz anderen Gründen als von S.H. dargestellt) tatsächlich kein Weg vorbei. Allerdings muss er Ihnen nicht gleich eine Generalvollmacht erteilen. Eine Grundstücksveräußerungsvollmacht genügt.
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 6. September 2018 um 06:47
"Das ist vollkommen falsch". wie ich es in meinem nachträglichen Kommentar hinzufügte, handelt es sich bei meiner Antwort um Zitat.Wenn ein Notar / Rechtsanwalt was "falsches " reingeschrieben haben mag, wüsste ich nit weiter was das Richtige wäre:)))) Any way , danke der Korrektur
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223 > S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015
6. August 2015 um 15:06
Das passiert, wenn man sich mit fremden Federn schmückt.

Da kann schonmal eine falsche Feder dabei sein.

si tacuisses, philosophus mansisses
S.H > Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016
6. August 2015 um 17:42
no comment
mirsomir Beiträge 119 Mitglied seit Sonntag Januar 5, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 11, 2022 14
Geändert am 6. September 2018 um 06:47
Hallo.

Selbstverständlich muss dein Vater dir eine Vollmacht geben, sonst wird das alles illegal und unwirksam. Wenn man schon sowas macht, dann sollte der Notar auch was beglaubigen.
Ich habe auch mal eine Vollmacht von meiner Mama bekommen. Ich sollte ebenfalls das Haus verkaufen. Sie war einfach nicht mehr in der Lage das alles selber zu Stämmen. Auf jeden Fall haben wir uns an einen Notar gewendet und auch paar Infos zum Verkauf online finden können.

Es ist beim Verkauf alles mögliche wichtig, vom Aussehen des Hauses, bis zur Einrichtung, Papiere und und und.. Vor allem muss man auf dem richtigen Weg verkaufen. Falls du dabei Probleme hast, kannst du dich auch kurz an mich wenden, ich werde dir auf jeden Fall paar gute Tipps haben.
MarinaK71 Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag September 20, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: September 20, 2018
Geändert am 21. September 2018 um 09:35
Eine Vollmacht (Generalvollmacht) brauchst du wie meine Vorredner schon gesagt haben in jedem Falle. Sonst kannst Du das Haus deines Vaters einfach nicht verkaufen, bzw. du könntest im Nachhinein richtig Ärger bekommen!
Ich hatte letztens eine ähnliche Situation, und ich musste für jemanden aus der Familie das Haus verkaufen. Nachdem ich mir die Generalvollmacht geben lassen habe, habe ich die Abwicklung über einen Makler gemacht, da ich einfach nicht den Kopf hatte mich auch noch persönlich um den Verkauf zu kümmern.

Ich hoffe bei Dir läuft alles reibungslos ab,
Güße Marina