Thomas
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Geändert am 6. April 2017 um 06:20
Luisa_Fi
Beiträge63Mitglied seitDonnerstag Januar 4, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Juli 17, 2018
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3. Mai 2018 um 16:15
Servus
Thomas meine Name;Folgendes Problem habe uch und erbitte Hilfe.
mein Schwager und ich haben ein Doppelhause gekauft.Jeder von uns bewohnt eine Hälfte.Nach Fertigstellung hat sich herausgestellt, dass meine Doppelhälfte deutlich größer ist und zudem die Fläche hinter dem Haus für einen Wintergarten zu klein ist.Ich bin mit der größten Fläche zufrieden. Mein Schwager verlangt Nachterfüllung.diese wird grundlos vom Unternehmer abgelehnt.Frage:Wie sieht es denn rechtlich aus?Kann der Kaufpreis gemindert werden , da die Fläche für den Wintergarten entfällt?
07.25
Beiträge47Mitglied seitDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 201513 20. August 2015 um 13:14
Unternehmer? Hört sich wie ein Werkvertrag an! die Nachterfüllung könnte unmöglich sein, weil A " nicht mitspielt" ergo den Umbau nicht gestattet ( z.B Handwerker gar nicht ins Haus lässt etc)
Gib mal nähe Details dazu, was vertraglich vereinbart war. Wenn einer Verweigerung vorliegt , wird die Fristsetzung gem.363 entbehrlich , sodass eine Minderung in Betracht kommt.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 12. Oktober 2016 um 10:05
Genau, so würde ich das auch sehen. Wenn die Nacherfüllung unmögich ist, kann eine Minderung erfolgen, gemäß §441 BGB.
12. Oktober 2016 um 10:05