Libéka.pAparoni
Beiträge92Mitglied seitDienstag Mai 7, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 23. September 2018 um 01:11
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23. September 2018 um 01:21
hallo zusammen,
kann man mit Aufenthaltsgestattung , bei der über das Verfahren noch nicht entscheiden wurde ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen? Mal einschreiben und dann Studienkolleg besuchen oder braucht man dafür einen anderen Status als reisen Gestattung?Danke
mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG i.V.m. § 63 AsylG ist es möglich, sich an einer deutschen Uni einzuschreiben, sowohl für studienvorbereitende Maßnahmen als auch für ein Studium, sofern die hochschulrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Eine Umwandlung in einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums ist dadurch nicht möglich.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dazu diese Publikation herausgegeben.
also verstehe ich das richtig?Aufenthaltsbestattung (55 I AsylIVfG) ungleich Duldung(60a II AufenrthG). Die Frage ist , welchen Aufenthaltstitel man braucht , sich an er Uni einzuschreiben braucht man ein Visum. Naja ich werde es schon herausfinden.Danke trotzdem.