Christiane.M
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Geändert am 17. Juli 2019 um 02:51
Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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2. September 2015 um 15:26
Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Trennung eines binationalen Paares (deutsch-tunesisch). Wie ist das mit gemeinsamen Kindern geregelt? Man sagt, es gilt das Recht von dem Land, in dem man wohnt. Aber wie ist es dann mit der Ausreise des Kindes in das Heimatland des Vaters? Kann man es dann im Heimatland zurücklassen, ohne dass die Mutter etwas bewirken kann?
Dina.Din
Beiträge64Mitglied seitDonnerstag August 14, 2014StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 20158 Geändert am 17. Juli 2019 um 02:52
Guten Tag!
Der Vater darf mit dem Kind Urlaub machen wo er will, solange es kein Krisen- oder- Kriegsgebiet ist. Es sei denn, Sie hätten Belege, dass er dann dort bleiben will, das wäre Kindesentzug!