lost@de
Beiträge35Mitglied seitFreitag April 10, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 2015
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Geändert am 16. Juli 2019 um 06:20
wwüöt145 -
3. September 2015 um 10:46
Hallo,
kann ich den Eltern meines Ex-Freundes den Umgang mit unserem Sohn verbieten?
Danke
Leider Gottes ist der Umgang des Kindes mit den Großeltern sowie mit engen Verwandten rechtlich geregelt, denn § 1685 BGB schreibt Folgendes vor:
"Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat".
Wenn Sie Ihrem Ex eins auswischen wollen, sollten sie es in Betracht ziehen, dass Sie einen Gerichtstermin am Hals haben werden. Umsonst.
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 Geändert am 16. Juli 2019 um 06:24
Hallo,
es sind die Großeltern des Kindes, nehme ich an?!
Generell haben Sie, soweit ich weiß, keinen rechtlichen Anspruch auf Umgang. In manchen Fällen haben sich Großeltern den aber schon vor Gericht erstreiten können.
Wenn es eine Grundlage gibt, wie z.B. sie reden schlecht über die Mutter des Kindes, bringen dem Kind absichtlich etwas Falsches bei, also bei sich widerstrebenden Erziehungsrichtungen, kann man da manchmal was machen - zum Wohle des Kindes.
Die Frage ist aber, ob sie dann nicht trotzdem Kontakt zu dem Kind haben werden, wenn es sich beim Ex-Partner/Kindesvater aufhält.
Vielleicht solltest du dich noch mal mit einem Anwalt zusammensetzen, um solche Fragen zu klären. ;)