weiss nicht
Beiträge32Mitglied seitMontag Dezember 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
-
Geändert am 16. Juli 2019 um 04:32
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
-
9. September 2015 um 10:43
Guten Tag,
Person A lebt seit einem Jahr vom Ehepartner getrennt. A möchte sich eine Immobilie zulegen. Sie sind nicht durch das Trennungsjahr durch und haben Zugewinngemeinschaft. Geht das so einfach?
Durch die Anschaffung der Immobilie entsteht ja erst einmal kein Zugewinn.
Erfolgt die Anschaffung aus vorhandenen Mitteln, wird ja nur die Art der Vermögensanlage geändert. An der Höhe des Vermögens ändert sich nichts. Es entsteht kein Zugewinn.
Erfolgt die Anschaffung durch Kreditmittel, stehen dem neuen Vermögen Schulden gegenüber. Unter dem Strich erfolgt ebenfallls kein Vermögenszuwachs, also kein Zugewinn.
Problematisch könnten eine Werterhöhung der Immobilie durch Eigenarbeit und die Kreditreduzierung durch Abzahlung sein. Beides könnte zu Zugewinn führen und sollte bis zum Stichtag vermieden werden.
Eine Vereinbarung zwischen den getrennt lebenden Ehegatte ist allerdings immer wünschenswert.
Marie-Louise.
Beiträge55Mitglied seitMittwoch November 7, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 201515 Geändert am 16. Juli 2019 um 04:36
Guten Tag!
Sich im Trennungsjahr eine Immobilie zuzulegen, finde ich falsch, wenn ihr die Zugewinngemeinschaft gewählt habt. Es sei denn, ihr habt diesen Güterstand durch notarielle Vereinbarung vorzeitig beendet.