Was ist Verfahrenskostenhilfe?

lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 - Geändert am 16. Juli 2019 um 02:15
 Peterrora - 4. Februar 2021 um 11:06
Hallo,
ich habe heute vom Gericht den Bescheid bekommen, dass mir Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Jupie! Aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob das eine Ratenzahlung sein soll nur für die Gerichtskosten oder wie auch immer. Wie war das bei euch?
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4 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
8. September 2015 um 13:00
Ob Raten zu zahlen sind oder nicht, können Sie dem Beschluss entnehmen. Wenn dort nicht ausdrücklich Ratenzahlungen angeordnet sind, sind auch keine zu leisten.

Die Verfahrenskostenhilfe deckt die Gerichtskosten und Ihre eigenen Anwaltskosten, nicht jedoch die Anwaltskosten der Gegenseite.
lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 12
Geändert am 16. Juli 2019 um 02:16
Danke Perry_M für die blitzschnelle Hilfe. Sie sind großartig! Um meinen Noch-Ehemann mache ich mir ehrlich gesagt keine Gedanke. Es ist sein Problem.
Schönen Tag wünsche ich Ihnen!
LG
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 16. Juli 2019 um 02:17
Das wird in solchen Prozessen zu Ihrem Problem, in denen die Kosten nicht gegeneinander aufgehoben werden, d.h. in denen nicht jeder seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten zur Hälfte trägt.

Wird man in solchen Fällen nämlich verurteilt, die Kosten der Gegenseite zu tragen, wird das nicht von der VKH übernommen.
lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 12
Geändert am 16. Juli 2019 um 02:20
Oh. Was wäre dann Ihr Ratschlag an mich? Soll ich mit meinem Noch-Ehemann darüber reden? Soll ich mit ihm die Sache abklären? Soviel ich weiß, arbeitet er Teilzeit. Als wir noch unverheiratet waren, hatte er ein Einkommen von 1100 € brutto. Weiß ja nicht, ob ihm auch Verfahrenskostenhilfe zusteht.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 16. Juli 2019 um 02:20
"Was wäre dann Ihr Ratschlag an mich?"

Um welche Art Verfahren dreht es sich denn?
lost@de Beiträge 35 Mitglied seit Freitag April 10, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 17, 2015 12 > Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016
Geändert am 16. Juli 2019 um 02:21
Danke schon mal Perry_M: Es geht um ein Scheidungsverfahren. Trennungsjahr ist schon um. Wir waren verheiratet, Ehevertrag vorhanden (er ist Russe, ich bin Deutsch-Russin). Kinderlos.
Beim Scheidungsverfahren wird es ohnehin Kostenteilung geben.
Das heißt, die Verfahrenskostenhilfe wird die gesamten Kosten des Ehescheidungsverfahrens, also sowohl die Anwalts-, als auch die Gerichtskosten abdecken.
Die Gerichtskosten musst Du grundsätzlich zur Hälfte zahlen, die andere Hälfte dein Mann. Die Anwaltskosten musst Du grundsätzlich allein zahlen. Wird aber beides, wie gesagt, von der Verfahrenskostenhilfe abgedeckt.

Deinem Mann entstehen nur eigene Anwaltskosten, wenn er sich für das Ehescheidungsverfahren anwaltlich vertreten lässt. Das ist aber in der Regel nicht notwendig und produziert nur unnötig Kosten.
Viele Informationen zur Verfahrenskostenhilfe findest Du übrigens auch hier:
https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/prozesskostenhilfe
Sollte sich Dein Mann im Ehescheidungsverfahren auch anwaltlich vertreten lassen, hast Du aber mit diesen Anwaltskosten nichts zu tun.
Also Fazit:
Deine Kosten sind vollständig von der Verfahrenskostenhilfe abgedeckt und Dir entstehen keine weiteren Kosten :-)