Aus Kamerun
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Geändert am 16. Juli 2019 um 02:02
Gesperrt profil -
16. Juli 2019 um 02:08
Hi,
folgende Frage: Wenn man in der jeweiligen Stadt von Jobcenter Geld bezieht und 1 Mal einen Erstausstattungsantrag gestellt hat (für Möbel im Haushalt) und das auch erhalten hat, jedoch in eine andere Stadt zieht und dementsprechend auch neuer Bedarf besteht, darf man nochmal den Antrag stellen? Wir brauchen nämlich eine Waschmaschine.
eine Erstausstattung erhalten Sie nur, wenn Sie wirklich einen neuen Haushalt gründen, zum Beispiel weil Sie bei den Eltern ausziehen oder sich vom Ehepartner getrennt haben - und keine eigenen Mittel dafür haben. Wer umzieht, kann seine Möbel und Haushaltgeräte ja mitnehmen. Dafür können Leistungsberechtigte eine Übernahme der Umzugskosten beantragen.
weiss nicht
Beiträge32Mitglied seitMontag Dezember 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 20152 Geändert am 16. Juli 2019 um 02:03
Nein, das bekommen die raus. Lügen oder Verschweigen ist strafbar. Doch eine Waschmaschine gehört soweit ich weiß zum Grundbedarf. Ich würde es einfach beantragen und mehr als nein sagen, können sie sagen. Sie haben aber die Möglichkeit, bei der Diakonie Geld für eine Erstausstattung zu bekommen.