RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
-
Geändert am 15. Juli 2019 um 03:22
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2016
-
18. September 2015 um 08:33
Ich glaube, mich tritt ein Pferd. Habe eben einen Brief vom Gericht bekommen, nach dem ich 1000 € zahlen muss. Hatte mit meiner Ex-Frau einen Gerichtsstreit wegen Kind bzw. Vaterschaftsanerkennung hinter mir. Selbst wenn der Vaterschaftstest positiv ausgefallen ist und meine Vorwürfe falsch waren, sehe ich keinen Grund, die Gerichtskosten zu zahlen. Kann man in Berufung gehen?
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 Geändert am 15. Juli 2019 um 03:21
Hallo,
wenn du die Vaterschaft nicht anerkennen wolltest, das Gericht deshalb aktiv werden musste, um einen Vaterschaftstest zu erbringen, dadurch nachgewiesen wurde, dass du im Unrecht warst und die Vaterschaft am Ende doch anerkennen musstest: JA!
Gerichte sind nun mal teuer, man sollte sich so was eben vorher gut überlegen. Hätte man ja auch außergerichtlich lösen können. Anwaltskosten werden auch noch dazugekommen sein, nehme ich an.