Allergie auf Teppich (Kleber) im Büro

NinAnni Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag September 27, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2015 - Geändert am 18. Dezember 2018 um 06:30
 Gesperrt profil - 24. Januar 2019 um 02:40
Guten Tag,
ich arbeite seit Anfang August in einem Unternehmen mit fünf Angestellten. Ungefähr zu selben Zeit bekam ich Husten mit Hustenreiz und starke Luftnot.
In allen Büros ist Auslageware verlegt und wenn man morgens ins Büro kommt, dann riecht es äußerst unagenehm nach chemischen Ausdünstungen.
Ich vermute, dass ich allergisch auf den Kleber o.ä. reagiere.
Da ich unter Heuschnupfen leide, war ich schon beim HNO-Arzt mit diesen Symptomen und habe demnächst auch einen Lungenfunktionstest beim Pneumologen.
Was kann ich aus arbeitsrechtlicher Sicht tun? Kann ich den Arbeitgeber verpflichten, den Belag wechseln zu lassen? Oder droht mir langfristig sogar eine Kündigung, falls ich krankheitsbedingt nicht mehr meinen Job machen kann?
Wie verhält sich hierzu die Arbeitsstättenschutzverordnung?
Danke schon einmal für die Hilfe.
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3 Antworten

Hallo,

schauen Sie mal in diesen Thread. Natürlich muss der Chef für gesunde Arbeitsbedingungen sorgen, aber auf Überempfindlichkeiten einzelner Arbeitnehmer muss er keine Rückscht nehmen, wenn es sich nicht um eine allgemeine Schadstoffbelastung im Büro oder durch Arbeitsstoffe handelt.

Wenn Sie meinen, es handele sich um eine allgemeine Schadstoffbelastung und kein Betriebsrat vorhanden ist, sollten Sie die zuständige Berufsgenossenschaft, die Gewerbeaufsicht, das Gesundheitsamt oder die für Sie zuständige Gewerkschaft informieren. Dann werden ggf. Untersuchungen gemacht. Dafür sehe ich in diesem Fall aber keine große Chance, zumal wenn nur ein Beschäftigter über gesundheitliche Probleme klagt.

Gruß vom CCM-Team
amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 24. Januar 2019 um 02:33
Guten Abend!
Was kann ich aus arbeitsrechtlicher Sicht tun? Kann ich den Arbeitgeber verpflichten, den Belag wechseln zu lassen?

Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Siehe § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

Die Frage bleibt jedoch, wie man dem Chef sagt, dass es da ein Gesetz gibt, das auch er einzuhalten hat. Haben Sie ihn auf Ihr Problem angesprochen? Weiß er überhaupt Bescheid?
Tands1980 Beiträge 22 Mitglied seit Freitag September 18, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 16, 2015 21
Geändert am 18. Dezember 2018 um 06:35
Erst einmal ist herauszufinden, ob die Reaktionen tatsächlich durch das Arbeitsumfeld entstehen. Es könnten ja auch andere Substanzen für die Reaktion verantwortlich sein. Das muss der Arzt herausfinden und nachweisen. Schon mal über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachgedacht?