Grenzgaenger
Beiträge3Mitglied seitDienstag Oktober 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 6, 2015
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6. Oktober 2015 um 12:17
SternTV -
7. Oktober 2015 um 10:45
Guten Tag,
ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber einige Stunden der Nachtarbeit zur Ruhezeit erklärt und nicht entgilt, obwohl ich volle 12 Stunden vor Ort Bereitschaft habe und sehr häufig nicht zum Ruhen komme?
Grenzgaenger
Beiträge3Mitglied seitDienstag Oktober 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 6, 20151 Geändert am 15. Juli 2019 um 00:00
Also im Zusammenhang. Ich arbeite als Sozialpädagogin in einer sozialen Einrichtung für vernachlässigte Kinder. Der Dienstplan sieht Nachtwachen, Rufbereitschaft, jedenfalls Präsenz von 19:30 Uhr bis 9:30 Uhr vor. Die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr wird zwar pauschal vergütet, auf die Sollarbeitszeit der 40-Stunden-Woche aber nur mit 6,5 Arbeitsstunden angerechnet. Dadurch bauen sich immer mehr Minus-Stunden auf, da ich anschließend entsprechend Freizeit nehme. Das ist das Problem.
Ich habe nun gehört, dass die jüngste Gesetzgebung vorsieht, dass diese nächtliche Anwesenheit voll auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Ist das so?
Meine Anwesenheit soll ein jederzeitiges Eingreifen in Konfliktsituationen o.Ä. ermöglichen - was sehr häufig erforderlich ist. Eine ungestörte Schlafenszeit ist selten.
Sozialpädagogin in einer sozialen Einrichtung für vernachlässigte Kinder? Sind Sie denn Beamtin in einer öffentlichen Einrichtung? Wenn ja haben meines Wissens Beamte kein Recht auf volle Vergütung von Bereitschaftszeiten für Bereitschaftsdienst. :(
FrauXY
Beiträge18Mitglied seitDonnerstag August 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 24, 20152 Geändert am 14. Juli 2019 um 23:57
12 Stunden vor Ort? Heißt das, dass Sie 12 Stunden am Arbeitsplatz waren? Hat Ihr Arbeitgeber Sie dazu aufgefordert? Oder bleiben Sie auf eigene Faust länger?
"Das ist meine im Arbeitsplan zugeteilte Zeit, gelegentlich auch erst ab 22 Uhr bis 8 Uhr." Das sind 2 Stunden mehr. Nun meine Gegenfragen:
Soll ich darunter verstehen, dass die Antwort nein lautet? Ohne Aufforderung sind Sie zwei Stunden länger geblieben? Wie ist es mit der Vergütung der Überstunden: tariflich oder gesetzlich vereinbart?
Geändert am 15. Juli 2019 um 00:02
Sind Sie denn Beamtin in einer öffentlichen Einrichtung? Wenn ja haben meines Wissens Beamte kein Recht auf volle Vergütung von Bereitschaftszeiten für Bereitschaftsdienst. :(