valvis
Beiträge21Mitglied seitMittwoch März 18, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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Geändert am 8. Juni 2019 um 04:37
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2016
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9. Oktober 2015 um 12:50
Servus,
folgende Situation: Ehepaar getrennt, aber noch nicht geschieden. Sie ist schwanger von ihrem Neuen und das Kind wird höchstwahrscheinlich in die Ehe vor der Scheidung reingewürfelt. Was sollte der Mann tun? Wird da eventuell ein Vaterschaftstest gewünscht? Oder müssen alle drei nur schriftlich niederlegen, dass der Noch-Ehemann nicht der Vater des Kindes ist?
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 Geändert am 8. Juni 2019 um 04:43
Der Ehemann gilt automatisch als Vater des Kindes, wenn die Eheleute noch verheiratet sind. So ist das nun mal. Das Kind kann nichts für die Umstände in die es hineingeboren wird.
Die Anfechtung der Vaterschaft sollte gemacht werden, wenn nicht im gegenseitigen Einverständnis die Vaterschaft des neuen Mannes anerkannt wird.
rrobertt
Beiträge53Mitglied seitDienstag April 8, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 12, 201715 7. Oktober 2015 um 17:04
Der Vater wird in die Geburtsurkunde eingetragen. Punkt.
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 Geändert am 8. Juni 2019 um 04:41
Der Vater wird in die Geburtsurkunde eingetragen. Punkt. Auf welcher Grundlage beruht Ihre Aussage rrobertt?
In § 1592 BGB heißt es eindeutig:
"Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist."