VIVA.RUSSLAND
Beiträge50Mitglied seitFreitag Juni 15, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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Geändert am 7. Juni 2019 um 05:48
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2016
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9. Oktober 2015 um 15:03
Hi ihr Lieben!
Ich muss gleich zur Haushaltsauflösung zu meinem Ex. Wie ist das mit dem Auto z.B.? Was steht mir da zu? Und was generell? Die Kinder sind bei ihm gemeldet, ich habe sie knapp zur Hälfte, aber kein Wechselmodell.
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 Geändert am 7. Juni 2019 um 05:51
Das Auto kann zum aufzuteilenden Hausrat zählen, wenn
- es während der Ehezeit angeschafft wurde und
- es von beiden Ehepartnern genutzt bzw. auch für das gemeinsame Familienleben genutzt wurde.
Alles, was zum gemeinsamen Hausrat gehört, kann zwischen den Parteien aufgeteilt werden.
Die Hausratsteilung ist immer eine Sache für sich. Es sollte angestrebt werden, ihn gleichmäßig zu verteilen, soweit das möglich ist.