Marchello
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Geändert am 5. März 2019 um 05:40
Othoung
Beiträge16Mitglied seitDonnerstag März 31, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 4, 2021
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1. Mai 2016 um 01:30
Guten Tag,
wenn A einen Vertrag ohne richtiges Lesen unterschreibt und denkt, er würde seine Praxis als Gewerbe anmelden, weil er davon ausgeht, das zu müssen, er aber tatsächlich einen Vertrag mit einer kommerziellen GmbH schließt, wie ist das dann einzuordnen? Vielleicht Willensmangel von Geschäfts- oder Erklärungswillen?
Danke schon mal
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 9. Oktober 2015 um 15:37
Generell gilt, dass ein Vertrag immer gründlich gelesen werden sollte. Mit der Unterschrift bezeugt man in der Regel auch, dass man den Inhalt und die Angaben in dem Vertrag kennt und annimmt.
Nach BGB können Verträge aber auch dann angefochten werden, wenn
- Täuschung oder Dorhung vorliegen (§123)
- fehlerhafte Erklärungen oder ein irrtum über den Inhalt der geleisteten erklärung vorleigen. (§119)
- oder bei sittenwidrigkeit (§138)
Aber im Zweifel lieber bei nem Anwalt beraten lassen, der sich mit vertragsrecht auskennt...oft genug finden sich dann klauseln, die den Vertrag oder teile davon, unwirksam machen können
Othoung
Beiträge16Mitglied seitDonnerstag März 31, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 4, 20214 1. Mai 2016 um 01:30
Also das stimmt ... vorher lesen ist ein MUSS. Man sollte NIEMALS etwas unterschreiben, was man nicht gelesen hat. Aber auch der Tipp mit den Klauseln funktioniert sehr oft. :) Der Anwalt ist hier der sichere Weg dies zu prüfen.