Vertrag ohne richtiges Lesen unterschrieben

Gelöst
Marchello - Geändert am 5. März 2019 um 05:40
Othoung Beiträge 16 Mitglied seit Donnerstag März 31, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 4, 2021 - 1. Mai 2016 um 01:30
Guten Tag,
wenn A einen Vertrag ohne richtiges Lesen unterschreibt und denkt, er würde seine Praxis als Gewerbe anmelden, weil er davon ausgeht, das zu müssen, er aber tatsächlich einen Vertrag mit einer kommerziellen GmbH schließt, wie ist das dann einzuordnen? Vielleicht Willensmangel von Geschäfts- oder Erklärungswillen?
Danke schon mal

2 Antworten

Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
9. Oktober 2015 um 15:37
Generell gilt, dass ein Vertrag immer gründlich gelesen werden sollte. Mit der Unterschrift bezeugt man in der Regel auch, dass man den Inhalt und die Angaben in dem Vertrag kennt und annimmt.

Nach BGB können Verträge aber auch dann angefochten werden, wenn
- Täuschung oder Dorhung vorliegen (§123)
- fehlerhafte Erklärungen oder ein irrtum über den Inhalt der geleisteten erklärung vorleigen. (§119)
- oder bei sittenwidrigkeit (§138)

Aber im Zweifel lieber bei nem Anwalt beraten lassen, der sich mit vertragsrecht auskennt...oft genug finden sich dann klauseln, die den Vertrag oder teile davon, unwirksam machen können
Othoung Beiträge 16 Mitglied seit Donnerstag März 31, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 4, 2021 4
1. Mai 2016 um 01:30
Also das stimmt ... vorher lesen ist ein MUSS. Man sollte NIEMALS etwas unterschreiben, was man nicht gelesen hat. Aber auch der Tipp mit den Klauseln funktioniert sehr oft. :) Der Anwalt ist hier der sichere Weg dies zu prüfen.