LStKl 2 nur für Alleinerziehende?

Kerstin - Geändert am 7. Juni 2019 um 03:32
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 - 15. Oktober 2015 um 18:08
Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe in Bezug auf die Lohnsteuerklassen: Habe ich das richtig verstanden, dass LstKL 2 nur geht, wenn man alleine mit den Kindern lebt und nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft? Somit bleibt man mit den Kindern in der 1?
LG Kerstin

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S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 7. Juni 2019 um 03:35
Alleinstehend im Sinne des Gesetzes ist, wer nicht die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagerung i.S.d.G. erfüllt, also unverheiratet ist und nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person (das kann der Kindesvater oder ein weiteres volljähriges Kind, aber auch jede andere Person sein) lebt, es sei denn für diese "andere Person" besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag, d.h sie wird steuerlich berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn diese "andere Person" Grundwehr- oder Zivildienst oder Wehrdienst bis höchstens drei Jahre leistet oder als Entwicklungshelfer tätig ist. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrags nur teilweise vor, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag nur anteilig für die Monate des Vorliegens der Voraussetzungen.