Verfahrenskostenhilfe trotz Anwaltswechsel?

amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 - Geändert am 5. Januar 2019 um 02:19
 Gesperrt profil - 27. Januar 2019 um 06:32
Guten Tag,

Frage zum Anwaltswechsel: Ich möchte den Anwalt wechseln, bekomme Verfahrenskostenhilfe. Kann man dann trotzdem wechseln? Wer hat das schon gemacht?

2 Antworten

Hallo,

die Verfahrenskostenhilfe übernimmt einen Anwaltswechsel, wenn der Staatskasse dadurch keine Mehrkosten entstehen und wenn der Mandant einen wichtigen Grund hat, dem ersten Anwalt das Mandat zu entziehen, zum Beispiel wenn das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist oder wenn ihm eine schlechte Leistung nachgewiesen werden kann.

Gruß vom CCM-Team
A.Mueller Beiträge 14 Mitglied seit Mittwoch August 20, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015 10
Geändert am 5. Januar 2019 um 02:20
Das können Sie natürlich. Allerdings müssen Sie in so einem Fall einen Anwalt aus eigener Tasche zahlen. Was ist denn bislang im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe gemacht worden? Wurde ein Antrag/Klage eingereicht oder gab es auch schon einen Gerichtstermin?