RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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Geändert am 17. April 2019 um 03:52
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17. Dezember 2015 um 00:51
Hallo,
mir wurde damals mein Handy geklaut. Obwohl ich eine Diebstahlversicherung abgeschlossen hatte, zahlte die Versicherung nicht, da mit Diebstahl gemeint war, dass ich den Dieb auf frischer Tat hätte ertappen müssen, während er mir das Handy aus der Hand reißt. Liegt sie damit richtig? Kann ich was machen?
Hallo,
ich weiß nicht, bei welchem Anbieter Sie sind, aber ich glaube, es ist bei allen Anbietern so geregelt: Der O2-Mitarbeiter hat mir wortwörtlich einen 1-Euro-Handyversicherungsvertrag angedreht, und als mir das Handy verloren gegangen ist (ich habe es als gestohlen gemeldet) und ich die Polizeianzeige vorlegte, meinten die: "Sie müssen über den Unterschied zwischen Raub und Diebstahl im Klaren sein."