valvis
Beiträge21Mitglied seitMittwoch März 18, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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Geändert am 18. April 2019 um 03:33
lost@de
Beiträge35Mitglied seitFreitag April 10, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 2015
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30. Oktober 2015 um 17:07
Hallo,
es geht um meine Schwester: Nach vielem Hin und Her will sie ihren Mann, der im Ausland lebt, hierher holen. Klar muss sie die Familienzusammenführung beantragen. Eine Voraussetzung, die mit der Krankenversicherung, lässt eine Frage aufkommen: Darf sie ihren Mann mitversichern? Sie ist bei der BKK. Es wäre prima, wenn einer unter euch in derselben Situation ist und weiterhelfen könnte. Zeitlich schafft sie es nicht, sich bei der Krankasse zu melden und persönlich danach zu fragen.
Danke
Hallo,
da muss sie in § 10 SGB V nachschauen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann würde ich die Frage bejahen. Ansonsten kann kurz anrufen Gewissheit bringen.