eslebeColonia
Beiträge10Mitglied seitFreitag Februar 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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Geändert am 5. März 2019 um 02:56
eslebeColonia
Beiträge10Mitglied seitFreitag Februar 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 2015
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13. November 2015 um 12:22
Hallo zusammen,
kurze Frage und zwar, ob man das Trennungsjahr noch beschleunigen kann, ohne sich strafbar zu machen. Die beiden Noch-Eheleute sind beide mit neuen Partner liiert und wollen sobald wie möglich die Scheidung.
Danke
Costard79
Beiträge77Mitglied seitDonnerstag September 3, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 201685 Geändert am 5. März 2019 um 02:56
Das Trennungsjahr kann in der Regel nur bei Härtefallscheidungen gestrichen bzw. verkürzt werden. Generell gilt dabei jedoch, dass beide Partner mindestens ein Jahr lang getrennte Lebensführungen nachweisen müssen.
Gegebenenfalls hilft auch immer der Besuch bei einem Anwalt ;)
Gruß
eslebeColonia
Beiträge10Mitglied seitFreitag Februar 6, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 19, 20151 Geändert am 5. März 2019 um 02:58
Danke Costard für die informative Antwort. Nun möchte ich Ihnen erklären, dass mein Ex und ich uns seit langem auseinandergelebt haben. Jeder hat einen neuen Partner. Dass wir uns nicht haben scheiden lassen, war nur wegen Steuerkram. Da ich jetzt schnell neu heiraten will, will ich ein Schnellverfahren: Kann ich da von Härtefallscheidung ausgehen? Mit anderen Worten gelten Fremdgehen und neue Partnerschaft als Grund für Härtefallscheidung? Termin beim Anwalt steht am 03.12. an, das ist mir zu lange, bis dahin zu warten.
Ein Trennungsjahr besteht mindestens aus 10 Monaten. Im Zweifel können Beweise angefordert werden. Nun rate ich davon ab zu versuchen, ein Schnellverfahren in die Wege zu leiten. Wenn ihr liiert seid, kann man ja auch von einem gemeinsamen Kinderwunsch/Schwangerschaft ausgehen. Das wäre der größte Beweis für den Richter, dass die Ehe zerrüttet ist.
Geändert am 5. März 2019 um 02:58