Wie soll das Testament formuliert werden?

Gelöst
stolzemama1980 Beiträge 5 Mitglied seit Mittwoch Juli 15, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015 - Geändert am 5. März 2019 um 01:04
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 - 20. November 2015 um 11:55
Servus,
Frage zum Erbrecht:
Mutter möchte Kind A Haus vererben. A hat noch Geschwister B und C. Wie sollte das Testament formuliert sein? Soll im Einklang unter den Geschwistern A, B, C eine Verzichtserklärung unterschrieben werden? Wie sieht es denn mit dem Pflichtteil aus?

4 Antworten

Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223
Geändert am 17. April 2019 um 05:39
"Soll im Einklang unter den Geschwistern A, B, C eine Verzichtserklärung unterschrieben werden?"

Bedeutet das, dass die Geschwister damit einverstanden sind, dass das Grundstück nur an einen vererbt wird, und sie keine Ansprüche stellen?
stolzemama1980 Beiträge 5 Mitglied seit Mittwoch Juli 15, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015
Geändert am 5. März 2019 um 01:06
Ja, genau, die Mutter will das Haus an A vererben, B und C sollen Gelder zu Lebzeiten halt kriegen. Schweigegeld sozusagen. A ist behindert und braucht nicht ausziehen nach dem Ableben der Mutter. B und C sind damit einverstanden und haben sich damit einverstanden erklärt, eine Verzichterklärung zu unterschreiben. Aber die Frage bezieht sich eher aufs Testament.
Perry_M Beiträge 249 Mitglied seit Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 223 > stolzemama1980 Beiträge 5 Mitglied seit Mittwoch Juli 15, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015
Geändert am 5. März 2019 um 01:08
Wenn A und B zu Lebzeiten der Mutter abgefunden werden sollen, bietet es sich an, mit Ihnen einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren - evtl. auch nur einen parziellen im Hinblick auf das Haus.

Dann kann die Mutter frei testieren. Wie sie das macht, hängt davon ab wie sich ihr Vemögen zusammensetzt.

Sie kann A allein als Erben einsetzen. Dann erbt A auch das Haus.

Sie kann auch alle drei Geschwister zu Erben einsetzen und A das Haus durch ein Vorausvermächtnis vermachen. Dann erben die Geschwister zu gleichen Teilen, nur das Haus fällt ohne Anrechnung auf das Erbe an A.

Sie kann auch irgendjemanden außer A als Erbe einsetzen und A das Haus durch ein Vermächtnis vermachen.

Fraglich sind aber auch die Einkommens- und Vermögensverhältniss von A - nicht dass das Haus später der Sozialhilfe anheimfällt.

Ich würde mich an Stelle der Mutter durch einen Notar beraten lassen.
Costard79 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag September 3, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 11, 2016 85
Geändert am 5. März 2019 um 01:04
Der Pflichtteil steht B und C in jedem Falle zu. Der kann in der Regel nur gestrichen werden, wenn sie dem Erblasser nach Leib und Leben trachteten. Da kann man im Testament enterben, so viel man will.
07.25 Beiträge 47 Mitglied seit Dienstag Oktober 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 24, 2015 13
Geändert am 5. März 2019 um 01:05
Eigenmeinung: Mutter könnte die 3 Kinder zu gleichen Teilen zu Erben einsetzen. Das Haus kann sie nur einem Kind vermachen. Damit haben alle Kinder möglich wertmäßig gleichgestellt werden, sollte das Hausvermächtnis eventuell auf den Erbteil des einen Kindes angerechnet werden oder aber Kind A muss an beide Geschwister nach dem Tod der Mutter einen Ausgleich zahlen.
Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
Geändert am 5. März 2019 um 01:08
Hallo,

soll A das Haus erben, damit sie sicher darin wohnen kann? Ein lebenslanges Wohnrecht, von den beiden anderen Erben mitunterschrieben könnte doch auch eine Alternative sein?

Wenn das Vermögen der Mutter aber mindestens 3 x so viel wert ist wie das Haus, gibt es doch eigentlich auch keine Probleme, oder?

Wie sieht das bei der Verzichtserklärung mit der Erbschaftsteuer aus? Wie verhält sich das zu den vorher geleisteten Zahlungen?

Einen Notar würde ich in diesem Fall auch in Anspruch nehmen.

Gruß,
Frollo