Eine Zustimmung brauchen Sie, wenn die EInrichtung bauliche Maßnahmen erfordert, also z.B. einen aufwändigen Kaminanschluss, Wanddurchbruch oder so ähnlich. Dann ist es gut, wenn der Vermieter damit einverstanden ist und Sie beim Auszug nicht dazu zwingt alles wieder rückzubauen.