ClaudiaA***
Beiträge5Mitglied seitMontag August 17, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 2015
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Geändert am 17. April 2019 um 05:46
ClaudiaA***
Beiträge5Mitglied seitMontag August 17, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 2015
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17. November 2015 um 17:20
Hi,
ich hab mal eine Frage: Mein Ex zahlt Unterhalt und nun möchte neu heiraten. Ist denn mein Mann mit der Hochzeit automatisch dazu verpflichtet, für Aufwendungen, die meine Kinder betreffen, aufzukommen, wenn ich z.B. nicht kann? Nur rechtlich gesehen, bitte.
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Frollo
Beiträge40Mitglied seitFreitag November 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 201627 Geändert am 5. März 2019 um 01:20
Hallo Claudia,
die Frage ist ein bisschen konfus formuliert. Ich gehe mal davon aus, dass du diejenige bist, die neu heiraten möchte - nicht dein Ex?
Dein neuer Mann muss unter Umständen tatsächlich für den Unterhalt der Kinder aufkommen. Nämlich dann, wenn dein Ex nicht in der Lage ist zu zahlen und du auch nicht. Dann ist er am Zug.
Solange dein Ex aber die Zahlungen leisten kann, dürfte dein Mann nicht in die Pflicht genommen werden.
Gruß,
Frollo
ClaudiaA***
Beiträge5Mitglied seitMontag August 17, 2015StatusMitgliedZuletzt online:November 17, 20151 17. November 2015 um 17:20
Danke Sie haben mir sehr gut geholfen.
L.G
Claudia
17. November 2015 um 17:20
L.G
Claudia