AGB im Erbrecht?

wilhelm s.d. - 7. Dezember 2010 um 22:53
 katzenfan - 7. Dezember 2010 um 22:54
Guten Tag,

ich möchte mich für den ernstfall absichern.
kann ich neben einem testament auch AGB niederschreiben?

1 Antwort

Guten Abend,

komische Idee. Aber nein. denn die AGB (ALLGEMEINE geschäftsbedingungen) sind ja für die mehrfache anwendung gedacht (zumindest 3-5malige anwendung muss geplant sein). da man nur einmal stirb kannst du also keine AGB niederschreiben.