Einverständnis zum Ummelden?

Marie-Louise. Beiträge 55 Mitglied seit Mittwoch November 7, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - Geändert am 17. April 2019 um 04:38
Nasti90 Beiträge 20 Mitglied seit Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 - 11. Dezember 2015 um 17:17
Hallo,
brauche ich eigentlich vom Vater meiner beiden Kinder (gemeinsames Sorgerecht) ein schriftliches Einverständnis zum Ummelden? Gemeinsames Haus verkauft, wir müssen dieses Jahr noch ausziehen.

2 Antworten

amna amuna Beiträge 89 Mitglied seit Dienstag Juni 4, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 12, 2015 11
Geändert am 17. April 2019 um 04:40
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und daher gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ummelden ist eine Frage des ABR und daher muss der Vater mit unterschreiben und einverstanden sein.
Nasti90 Beiträge 20 Mitglied seit Freitag Dezember 11, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 17, 2015 5
Geändert am 17. April 2019 um 04:40
Ein geplanter Umzug muss auf jeden Fall gemeinsam erörtert werden, da es ja auch die Besuchsverhältnisse womöglich ändert. Nur bei Angelegenheiten des täglichen Lebens wäre das nicht nötig.