Marie-Louise.
Beiträge55Mitglied seitMittwoch November 7, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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Geändert am 17. April 2019 um 04:38
Nasti90
Beiträge20Mitglied seitFreitag Dezember 11, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 17, 2015
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11. Dezember 2015 um 17:17
Hallo,
brauche ich eigentlich vom Vater meiner beiden Kinder (gemeinsames Sorgerecht) ein schriftliches Einverständnis zum Ummelden? Gemeinsames Haus verkauft, wir müssen dieses Jahr noch ausziehen.
Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und daher gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ummelden ist eine Frage des ABR und daher muss der Vater mit unterschreiben und einverstanden sein.
Ein geplanter Umzug muss auf jeden Fall gemeinsam erörtert werden, da es ja auch die Besuchsverhältnisse womöglich ändert. Nur bei Angelegenheiten des täglichen Lebens wäre das nicht nötig.