Schokoladentraum
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Januar 14, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 14, 2016
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14. Januar 2016 um 11:20
Gesperrt profil -
13. September 2018 um 07:03
Hallo,
mein Vater ist am 1.1.16 verstorben.
Nun haben wir die Wohnung gekündigt - als Kündigungsdatum wird der 31.03.16 aufgeführt.
Müssen wir das akzeptieren oder können wir zu sofort raus?
Frollo
Beiträge40Mitglied seitFreitag November 13, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 201627 21. Januar 2016 um 12:33
Hallo,
ja, eine dreimonatige Kündigungsfrist ist absolut üblich. Ihr könnt natürlich sofort aus der Wohnung "ausziehen" - bzw. die Wohnung leerräumen. Aber Miete zahlen müsst ihr noch bis Ende März.
Ein ganz penibler Vermieter hätte heute wahrscheinlich sogar noch einen Monat raufschlagen können - weil ihr die Wohnung wahrscheinlich nicht gleich am 1. gekündigt habt.
Palulah
Beiträge17Mitglied seitDonnerstag Januar 28, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Januar 28, 20164 28. Januar 2016 um 10:33
Hey Nelly,
mein Beileit. :( Das Sonderkündigungsrecht beträgt tatsächlich 3 Monate. Dem Gesetzgeber ist es egal ob der Mensch gestorben ist oder nicht. Schneller kommt ihr da nicht raus. Hoffentlich müsst ihr nicht auch noch ausstehende Mieten zahlen ...