Kündigung der Wohnung bei Sterbefall

Gelöst
Schokoladentraum Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Januar 14, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 14, 2016 - 14. Januar 2016 um 11:20
 Gesperrt profil - 13. September 2018 um 07:03
Hallo,

mein Vater ist am 1.1.16 verstorben.
Nun haben wir die Wohnung gekündigt - als Kündigungsdatum wird der 31.03.16 aufgeführt.

Müssen wir das akzeptieren oder können wir zu sofort raus?

Es wäre super wenn uns jmd. weiterhelfen könnte.

Lieben Dank
Nelly

3 Antworten

Frollo Beiträge 40 Mitglied seit Freitag November 13, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 27
21. Januar 2016 um 12:33
Hallo,

ja, eine dreimonatige Kündigungsfrist ist absolut üblich. Ihr könnt natürlich sofort aus der Wohnung "ausziehen" - bzw. die Wohnung leerräumen. Aber Miete zahlen müsst ihr noch bis Ende März.

Ein ganz penibler Vermieter hätte heute wahrscheinlich sogar noch einen Monat raufschlagen können - weil ihr die Wohnung wahrscheinlich nicht gleich am 1. gekündigt habt.

Gruß,
Frollo
Palulah Beiträge 17 Mitglied seit Donnerstag Januar 28, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 28, 2016 4
28. Januar 2016 um 10:33
Hey Nelly,
mein Beileit. :( Das Sonderkündigungsrecht beträgt tatsächlich 3 Monate. Dem Gesetzgeber ist es egal ob der Mensch gestorben ist oder nicht. Schneller kommt ihr da nicht raus. Hoffentlich müsst ihr nicht auch noch ausstehende Mieten zahlen ...
Gesperrt profil
13. September 2018 um 07:03
Hallo,

die Kündigungsfrist nach Todesfall des Mieters können Sie auch hier nachlesen.

Gruß vom CCM-Team