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Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Februar 11, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2016
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Geändert am 5. März 2019 um 08:49
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016
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11. Februar 2016 um 20:09
In der LV der Frau ist der Ehegatte als Begünstigter eingetragen.
Im Testament hat sie aber darauf hingewiesen, dass alle Leistungen aus Versicherungen ihre Tochter bekommen soll. Was gilt jetzt? Der Begünstigte in der LV oder der Begünstigte laut Testament?
Die Versicherung hat das Testament gesehen und geschrieben, es würde nicht zum Nachlass gehören.
Perry_M
Beiträge249Mitglied seitMontag März 30, 2015StatusMitgliedZuletzt online:Februar 18, 2016223 Geändert am 5. März 2019 um 08:50
Die Bezugsberechtigung war mit der Versicherung vertraglich vereinbart. Dieser Vertrag zugunsten Dritter kann testamentarisch nur geändert werden, wenn das so mit der Versicherung vereinbart war. Ohne Vereinbarung zählt die vereinbarte Bezugsberechtigung. Die anderweitige Vefügung im Testament ist wirkungslos.