Fünftelregelung

Gelöst
Albert - 25. Februar 2016 um 17:13
martensvogler Beiträge 1 Mitglied seit Montag Februar 29, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 7, 2016 - 7. März 2016 um 12:27
Guten Tag,
gibt es ein Problem, wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.12. eines Jahres endet und die Abfindung im darauf folgenden Januar gezahlt wird? Zählt die Abfindunbg dann noch zum alten Jahr oder schon fürs neue Jahr?

1 Antwort

martensvogler Beiträge 1 Mitglied seit Montag Februar 29, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: März 7, 2016 1
Geändert am 13. September 2018 um 05:30
Hier gilt das Zuflussprinzip, also handelt es sich um Einkommen im neuen Jahr. Das steht der Anwendung der Fünftel-Regelung aber grds. nicht entgegen, solange noch ein Zusammenhang zum am 31.12. des vorangegangenen Jahres beendeten Arbeitsverhältnisses deutlich wird. Nicht selten ist es sogar vorteilhaft, die Auszahlung ins nächste Jahr zu verlegen, nämlich dann wenn die sonstigen Einkünfte deutlich geringer sind als im Vorjahr.

Ihr
Christian Wieneke-Spohler