iwonaundharry
Beiträge1Mitglied seitFreitag Juni 17, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Juni 17, 2016
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17. Juni 2016 um 15:07
katjau
Beiträge4Mitglied seitMittwoch Juni 1, 2016StatusAdministratorZuletzt online:Juli 18, 2016
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8. Juli 2016 um 13:20
Guten Tag,
Müssen Nachweise über den Tod von Gefallenen im 2. Weltkrieg, ausgestellt durch die Deutsche Dienststelle WASt (Schriftsatz kan per PN angfordert werden) von einem Notar, für einen Erbscheinantrag, anerkannt werden, oder Kann (muss) er willkürlich die original Sterbeurkunden verlangen?
Dies wären die einzigen Dokumente, die noch fehlen, sind zwar beantragt, jedoch sind Sie überhaupt notwendig?