hapethe
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag September 29, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 29, 2016
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29. September 2016 um 05:26
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 2017
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5. Oktober 2016 um 16:06
Guten Tag,
ich habe mich im August 2015 selbstständig gemacht (Immobilienmakler).
a) Kann ich den Verlust für 2015 steuerlich auf 2014 zurücktragen? (2014 hatte ich ein hohes Einkommen).
b) Meine Steuererklärung für 2015 habe ich bereits abgegeben, Bescheid steht noch aus. Kann ich den Antrag auf Verlustrücktrag noch nachträglich stellen? z. B. im Rahmen 4 Wochenfrist nach Zugang Steuerbescheid.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 29. September 2016 um 09:36
Hallo
da du erst im Jahr 2015 selbstständig geworden bist vermute ich das du den Verlust nicht rücktragen kannst. Du könntest es anders machen, indem du den Verlust bis zu 1 Mio in das nächste Jahr vortragen kannst.
Guten Tag und vielen Dank für die Info. Mir hilft aber nur ein Verlustrücktrag. Eine Chance besteht vielleicht, weil ich zwar erst im August 2015 aktiv geworden bin, die Selbstständigkeit aber bereits im Nov. 2014 als Gewerbe angemeldet habe. Schaun mer mal.
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 5. Oktober 2016 um 16:06
Das könnte dann natürlich gehen, wenn das bereits vorher angemeldet war. Ab dann kann man, meines Wissen nach, auch eine Verlustrücktrag anstreben. Ich wünsche viel Erfolg dabei !
Geändert am 6. September 2018 um 05:39
5. Oktober 2016 um 16:06