d.sisic
Beiträge120Mitglied seitSonntag Dezember 1, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Mai 22, 2018
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Geändert am 2. Februar 2019 um 05:45
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 2017
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12. Dezember 2016 um 15:36
Ein Elternteil (bzw. beide) ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bis zu einer beendeten Berufsausbildung. Heißt das nur bis zum Bachelor oder auch bis zum Master?
Also, wenn ich mich nicht ganz irre, dann gilt die Unterhaltspflicht für die Dauer des gesamten Studiums. Davon ausgeschlossen ist aber wohl eine Promotion, falls du die anstreben solltest ;)
Um ganz sicherzugehen, würde ich mal bei der Studienberatung nachfragen. Die wissen da sicher am besten Bescheid!
Feierabendbier
Beiträge54Mitglied seitDonnerstag September 15, 2016StatusMitgliedZuletzt online:Februar 8, 201756 28. Oktober 2016 um 09:54
Hallo, etwas spät, aber vielleicht liest du es ja noch. Die Unterhaltspflicht besteht auch noch für den unmittelbar nachfolgenden und den auf den Bachelor aufbauenden Master.
Wir hatten in unserer Familie das gleiche Problem, wie lange der Unterhalt unseres Ältesten zu zahlen ist. Meine Frau und ich haben uns dann darauf verständigt, den Masterstudiengang zu zahlen. Wenn bei euch nicht der volle Betrag gezahlt werden kann, kann doch BAföG beantragt werden.
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 201720 Geändert am 11. Januar 2019 um 04:51
Ist das nicht auch altersabhängig? Ich meine, das auch mal gelesen zu haben. Ein paar der aufgezählten Sachen sind aber auch ein wenig merkwürdig. "Wenn sich die erste Berufsausbildung als ungeeignet herausstellt." Das ist ja der Freibrief dafür, ein blödsinniges Studium anzufangen und abzuchillen.
Geändert am 11. Januar 2019 um 04:48
28. Oktober 2016 um 09:54