Automatische Abo-Verlängerung bei Parship kündigen
Whitewater
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Januar 5, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Januar 5, 2017
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Geändert am 25. Januar 2019 um 04:16
KathrinV
Beiträge47Mitglied seitDienstag August 16, 2016StatusMitgliedZuletzt online:März 28, 2018
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17. Januar 2017 um 11:36
Darf ich die automatische Abo-Verlängerung bei Parship nach einem Jahr, fristlos im Sinne von § 627 BGB, kündigen? Parship schickt einem ja prompt einen ganzen Haufen scheinbar anderer Urteile zu (ich habe sie nicht genau gelesen). Wer hat die Sache schon ausgesessen und hat konkrete Erfahrungen machen können? Lohnt es sich, die Aufforderungen vom Inkassounternehmen zu verweigern und einen Rechtsstreit durchzufechten?
Freue mich auf konkrete Aussagen.
Danke :-)
Negative Bewertung in Foren zu den Unternehmen eintragen.
Ein Rechtsstreit ist meist mit zusätzlichen Kosten für dich verbunden. Da diese Firmen Inkassounternehmen beauftragen (da bekommen die meist von dem einzutreibenden Betrag nur einen Bruchteil, den Rest behält das Inkassounternehmen) kannst du davon ausgehen, dass viel Betrügerei dabei ist.
Also, keiner Werbung glauben: Heute werden über alle sozialen Netzwerke mehr Lügen und Manipulation vertrieben als Wahrheiten. Der Werbung in Presse, Rundfunk und TV geht es nur ums Geld, was sie dafür bekommen. Geprüft wird dort fast nie was in der Werbung verbreitet wird.
Wichtig, was dich da schützt ist:
- Kündigung fristgemäß;
- Kündigungsbestätigung anfordern;
- kommt keine Antwort oder Kündigungsbestätigung, dann Anzeige erstatten;
- vor Abschluss des Vertrages AGB privat abspeichern und nach den Kündigungsbedingungen und Kostenpflichten durchsuchen, geht dann meist auch elektronisch auf dem PC;
- Petition an den deutschen Bundestag verfassen bzw. unterstützen zur Anpassung der Gesetze gegen Angebote im Internet, die als einzige Vertragsform nur automatische Verlängerungen anbieten.
Petitionen sind kostenfrei im Internet, aber nicht anonym einzureichen und zu unterstützen.
KathrinV
Beiträge47Mitglied seitDienstag August 16, 2016StatusMitgliedZuletzt online:März 28, 201811 17. Januar 2017 um 11:36
Ich sehe es ebenso. Ich handhabe es bei solchen Anliegen meist so, dass ich bereits bei Vertragsabschluss für den erstmöglichen Kündigungstermin ansetze und abschicke.
Somit kann ich die Verlängerung nicht vergessen und falls ich das Angebot doch benötige kann ich erneut einen Vertrag abschließen.
17. Januar 2017 um 11:36
Somit kann ich die Verlängerung nicht vergessen und falls ich das Angebot doch benötige kann ich erneut einen Vertrag abschließen.