Regenmacher
Beiträge1Mitglied seitMontag Januar 16, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Januar 16, 2017
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Geändert am 2. Februar 2019 um 07:01
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 2017
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28. April 2017 um 11:48
Meine Frau und ich haben nach unserer Heirat vor ca. 25 Jahren ein selbstgebautes Haus bezogen (Baubeginn ca 1 Jahr zuvor). Eigentümer waren damals noch meine Schwiegereltern, da auf deren Grund gebaut wurde. Nach dem Tod meines Schwiegervaters wurde die Immobilie auf meine Frau überschrieben (Pflichtteil). Wie sieht es hier bzgl. der Zugewinnregelung aus, wenn ich mich zum Beispiel dazu entschließen sollte, das über die ganzen Jahre gemeinsam bewohnte Haus zu verlassen (keine Scheidung geplant), da wir nicht mehr zusammenleben wollen? Steht mir bei dieser Konstellation die Hälfte des Werts der Immobilie zu, so dass man mich sozusagen auszahlen müsste, oder erst dann, wenn es zur Scheidung kommen sollte?
Rechtsfuchs
Beiträge4Mitglied seitDienstag Januar 17, 2017StatusMitgliedZuletzt online:März 25, 20206 17. Januar 2017 um 17:01
Zugewinnausgleichsansprüche können erst mit Beendigung des Güterstandes, also mit Tod oder Scheidung entstehen, nicht jedoch schon bei einer Trennung.
Es gibt auch keinen Zugewinn auf einen einzelnen Vermögenswert (Haus). Vielmehr wird eine Gesamtbetrachtung gemacht: Hat einer der Ehegatten während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen als der andere, erfolgt grundsätzlich ein Ausgleich über den Zugewinn.
Da Ihre Frau die Immobilie in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs von den Eltern erworben hat, dürfte aber § 1374 Abs. 2 BGB greifen: Der Wert des Hauses bleibt für die Zugewinnsberechnung unberücksichtigt, da ein "Erwerb von Todes wegen" vorliegt.
keinohrkuh
Beiträge160Mitglied seitDienstag Januar 12, 2016StatusMitgliedZuletzt online:September 27, 201720 28. April 2017 um 11:48
Interessant, das wusste ich gar nicht. Danke für den Einblick.
Im Übrigen auch irgendwie eine miese Nummer. Das steht zwar auf einem anderen Blatt Papier, aber wenn dann muss man den Schlussstrich eben richtig ziehen.
28. April 2017 um 11:48
Im Übrigen auch irgendwie eine miese Nummer. Das steht zwar auf einem anderen Blatt Papier, aber wenn dann muss man den Schlussstrich eben richtig ziehen.