Rail& fly: verspätung?

Heidrun W. - 10. Dezember 2010 um 17:27
 stéphane - 10. Dezember 2010 um 17:28
Guten Tag,


mein man und ich haben unseren flug nach kambodscha in folge einer bahnverspätung verpasst. da wir dort in ein forschungsprojekt eingebunden sind, mussten wir spontan einen anderen flug buchen, der natürlich um ein vielfaches teurer war.

können wir schadensersatz verlangen?

1 Antwort

ja, können Sie:

"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter die entstandenen Zusatzkosten erstatten muss, wenn ein Reisender mit einem Rail & Fly Ticket wegen Zugverspätungen seinen Flug verpasst (Urteil vom 28.10.2010, Az. Xa ZR 46/10).

In dem verhandelten Fall sprechen alle Indizien dafür, dass der Reiseveranstalter den Bahntransfer als eigene Leistung angeboten hat. Dabei ist es unerheblich, dass die Auswahl der Bahnverbindung zum Flughafen nicht durch den Reiseveranstalter erfolgte, sondern dem Reisenden selbst überlassen blieb. Somit kam ein Reisevertrag nach § 651a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande und der Reiseveranstalter muss gemäß § 651c BGB für den entstandenen Schaden haften."

habe ich hier auf der seite gefunden.

gruß