andreas99
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Februar 15, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Februar 15, 2017
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15. Februar 2017 um 20:09
Gesperrt profil -
22. August 2018 um 06:58
Hallo,
ich heiße Andreas und habe zwei Fragen:
1. Wir besitzen ein Mietshaus und haben in 2016 aufgrund umfangreicher Renovierungen einer Wohnung einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung von ca. € 4.500 erzielt. In 2015 hatten wir einen Gewinn von ca. € 1.500. Ist es möglich, den Verlust in 2016 mit dem Gewinn von 2015 zu "verrechnen" (Verlustrücktrag?), d.h. im Nachhinein den Gewinn und damit auch die Steuerlast in 2015 zu schmälern?
2. Macht es steuerlich Sinn, größere Investitionen in das Mietshaus (z.B. Badezimmerrenovierung, Küche) über mehrere Jahre abzuschreiben, auch, wenn die Steuererstattung für 2016 geringer ausfiele, als wenn man alles auf einmal ansetzte? Wie aus Frage 1 hervorgeht, ist ohnehin schon ein deutlicher Verlust in 2016 entstanden.