Adoptivkind zu Erbverzicht gezwungen

Eni - Geändert am 2. Februar 2019 um 07:04
MarkSugarMountain Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 3, 2018 - 28. April 2017 um 14:22
Guten Tag,
wenn ein Adoptivkind (Adoption als Minderjähriger) gezwungen wurde, mit Beginn der Volljährigkeit beim Notar einen Erbverzicht zu unterschreiben, ist der Erbverzicht gültig?
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2 Antworten

keinohrkuh Beiträge 160 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
Geändert am 2. Februar 2019 um 07:05
Natürlich. Ansonsten muss nachgewiesen werden, dass Zwang ausgeübt wurde. Willenserklärungen, die unter Zwang abgegeben wurden, sind nichtig. Und zwar rückwirkend und nicht erst bei Kenntnis der Nichtigkeit.
MarkSugarMountain Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 30, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 3, 2018 6
28. April 2017 um 14:22
Steht man da unter einer Beweispflicht?