wir sind kürzlich zu meiner Mutter gefahren, weil sie derzeit im Krankenhaus liegt. Meine kleine (5 Jahre) ist dabei ausgerutscht auf einem frisch gewischten Fußboden und hat sich den Fuß verdreht. Können wir die Behandlungskosten wieder verlangen?
wenn ein verschulden des krankenhauses vorliegt (also wischen ohne ein schild aufzustellen das warnt und so) und sie ihre aufsichtspficht nicht verletzt haben, dann ja.
aber zur behandlung dürfen sie sich ein anderes KH suchen