Tingeltangel
Beiträge11Mitglied seitMittwoch Januar 11, 2017StatusMitgliedZuletzt online:April 28, 2017
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Geändert am 9. August 2018 um 07:03
Uli.H
Beiträge10Mitglied seitDienstag Mai 30, 2017StatusMitgliedZuletzt online:November 7, 2017
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13. September 2017 um 13:07
Hallo!
Ich möchte meine Wohnung gerne für ein halbes Jahr untervermieten, da ich die Zeit im Ausland sein werde. In meinem Mietvertrag steht ausdrücklich, dass Untervermietung erlaubt ist. Ich habe nun meinen Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt, nur damit er sich nicht wundert, wenn ich bald weg bin. Der hat mir jetzt die Untervermietung aber untersagt ohne Angabe von Gründen. Darf der das überhaupt, wenn es doch laut Mietvertrag erlaubt ist?
zu dem Thema habe ich neulich erst einen Artikel gelesen. Es gab nämlich vor ein paar Jahren ein Urteil vom BGH dazu, wonach der Eigentümer bzw Vermieter die Untervermietung auch bei so einer Klausel untersagen darf.
Die Klausel bezieht sich nämlich auf eine kurzfristige Untervermietung übers Wochenende oder so. Wenn es um eine dauerhafte Untervermietung wie bei dir über ein halbes Jahr geht, kann der Vermieter es also trotz Klausel untersagen. Keine Gründe dabei angeben ist nicht so fein, aber er ist wahrscheinlich auch nicht dazu verpflichtet.
Vielleicht kannst du ja mit einem netten Gespräch noch etwas ändern :)
ndubist
Beiträge14Mitglied seitDienstag Juli 25, 2017StatusMitgliedZuletzt online:August 2, 20172 25. Juli 2017 um 13:43
Antwalt heranholen! Wenn es ausdrücklich erlaubt ist im Mietvertrag, dann ist es egal, dann kann dein Vermieter auch einen Handstand machen und einen Purzelbaum