Veränderte AGB Kölner Stadt-Anzeiger

Gelöst
leyklei - 23. Mai 2017 um 13:48
keinohrkuh Beiträge 160 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 - 15. Juni 2017 um 14:25
Guten Tag,
ich habe heute zufällig neue ABG des Köner Stadt-Anzeigers erhalten, ich bin Abonnent. Wie kann denn eine Zeitung die Kündigungsfrist auf 12 Monate erhöhen?
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug der gedruckten Zeitung (AGB)
ERSCHEINUNGSHINWEISE
Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnische Rundschau erscheinen montags bis
samstags, der EXPRESS montags bis sonntags, die Kinderzeitung „Duda“
samstags. Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt oder aufgrund
sonstiger vom Verlag nicht zu vertretender Umstände besteht kein
Anspruch auf Schadensersatz oder Kürzung des Bezugsgeldes.
BESTELLUNG
Das Abonnement kann beim Verlag, seinen Filialen oder Beauftragten
bestellt werden. Um den Auftrag erfüllen zu können, speichert der Verlag
die Anschriften in seiner Abonnementdatei.
WIDERRUFSRECHT
Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach
Auftragserteilung die Bestellung des Abonnements Kölner Stadt-Anzeiger,
Kölnische Rundschau, EXPRESS, Duda bzw. des Kombi-Abonnements, je
nachdem, was bestellt wurde, ohne die Angabe von Gründen gegenüber
dem Verlag M. DuMont Schauberg, Vertrieb, 50590 Köln, in Textform (z. B.
Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Der Widerruf des Kombi-Abos bezieht sich ausdrücklich nur
auf das neue Kombi-Abo.
Für den Fall eines bereits bestehenden Abonnements des Kölner Stadt-
Anzeiger, der Kölnischen Rundschau, des EXPRESS oder Duda und dem
Widerruf eines Kombi-Abos, lebt der Abonnementvertrag über den Kölner
Stadt-Anzeiger, die Kölnische Rundschau oder den EXPRESS mit seinen
zuvor bestehenden Rechten und Pflichten wieder auf.
PREIS
Der monatliche Bezugspreis umfasst die gesetzliche Mehrwertsteuer
und die Zustellung frei Haus. Die Bezugsgebühren
sind jeweils zu Beginn eines Liefer-/Berechnungszeitraumes
fällig. Soweit dem Verlag ein SEPA-Mandat erteilt wurde, wird
die Vorankündigungsfrist auf mindestens einen Tag vor Fälligkeit des
Einzuges festgelegt. Die Abbuchung erfolgt nicht vor dem 3. Banktag des
Fälligkeitsmonats.
ÄNDERUNGEN
Bezugsänderungen sind dem Verlag spätestens vier Arbeitstage vorher
mitzuteilen. Bestehende Bezugsverpflichtungen verlängern sich um den
Zeitraum eventueller Lieferunterbrechungen. Im Rahmen des Urlaubs-
Service ist es möglich, befristet Nachsendungen oder Umleitungen der
Lieferung an Dritte Empfänger zu beauftragen oder zu spenden. Ein
Anspruch auf Gutschrift besteht jedoch nicht. Probe- und Kurzzeit-
Abonnements sind vom Urlaubs-Service ausgeschlossen.
KÜNDIGUNG
M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Amtsgericht Köln HRA 26373 Persönlich haftender Gesellschafter:
M. DuMont Schauberg Verwaltungs-GmbH, Sitz Köln, Amtsgericht Köln HRB 64392 Ein Unternehmen von DuMont Rheinland
Das Abonnement kann - soweit keine Bezugsverpfl ichtung Bezugsverpflichtung besteht - jeweils
mit einer Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Enthält ein Abonnement
eine Bezugsverpfichtung und erfolgt bis zum Ablauf der Bezugsverpfichtung
keine Kündigung, so kann auch dieses Abonnement anschließend mit einer
Frist von 12 Monaten gekündigt werden. Kündigungen müssen schriftlich gegenüber
dem Verlag erfolgen. Die Zusteller sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen (Stand: 01/2017)

1 Antwort

keinohrkuh Beiträge 160 Mitglied seit Dienstag Januar 12, 2016 Status Mitglied Zuletzt online: September 27, 2017 20
Geändert am 21. Dezember 2018 um 06:51
Da würde ich mal nachhaken. Das kommt mir sehr mysteriös vor. Kann mir kaum vorstellen, dass Verbraucherverträge eine solche Kündigungsfrist haben dürfen.

Kurz gegoogelt:

Dauer der Kündigungsfrist bei einem Abo

Die Kündigungsfrist darf bei einem normalen Kunden maximal drei Monate betragen (§ 309 Abs. 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Wird im Vertrag die Kündigungsfrist nicht erwähnt, gilt allein diese gesetzlich geregelte Frist. Achtung: die Kündigungsfrist setzt vor Ende der vertraglich festgelegten Mindestlaufzeit ein!


Lies das doch mal im Gesetz nach!