maxmarx
Beiträge1Mitglied seitFreitag Mai 26, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Mai 26, 2017
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Geändert am 18. August 2018 um 02:30
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18. August 2018 um 02:32
Das Finanzamt will eine Forderung aus ehemaliger Selbständigkeit bei mir pfänden. Gegen diese Forderung habe ich Klage eingereicht. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet. Meine Frau und ich leben seit 2 Jahren getrennt. Wir sind beide Rentner und leben von unserer Rente. Meine Frau kann sich von ihrer Rente allein nicht unterhalten ohne unter den Sozialhilfesatz zu rutschen. Wir haben uns deshalb bei der Trennung darauf geeinigt unsere Renten in einen Topf zu werfen. Meine Frau verwaltet unser gemeinsames Geld und überweist die jeweiligen monatlichen Verpflichtungen wie Miete, Telefon Strom usw. Das Finanzamt verlangt nun den „konkreten Nachweis der Unterhaltszahlungen“ durch Belege z.B. Kontoauszüge“ nachzuweisen. Kopien unserer Rentenzahlungen und einen Kontoauszug meiner Frau über den Eingang meiner Rente liegen dem Finanzamt vor. Da wir getrennt lebend sind, ergeben sich für die Berechnung der Unterhaltsverpflichtung nach meiner Ansicht keine anderen Anhaltspunkte als beim Zusammenleben, da die ehelichen Verhältnisse zugrunde gelegt werden müssen. Ich komme meiner Unterhaltspflicht dadurch nach dass meine Frau das gemeinsame Geld verwaltet.
Meine Fragen:
1.) Ist das von uns gewählte Verfahren der Einkommensverteilung rechtlich korrekt
2.) Sollte es nicht korrekt sein, was sollte man ändern
3.) Welche andere Berechnung könnte das Finanzamt anwenden