mein arbeitsloser nachbar wollte mich ärgern und hat meinen briefkasten zerkratzt (der war neu und original vom schmied angefertigt).
kann ich schadensersatz von ihm verlangen, obwohl er hartz IV -empfänger ist?
hallo,
das problem ist nicht der rechtliche anspruch. wenn er ihre briefkasten vorsätzlich beschädigt hat, haben sie natürlich ein recht auf schadensersatz nach § 823 BGB.
ich sehe das problem eher im faktischen: wie kann er ihnen sonderlich viel bezahlen, wenn er sich selbst kaum versorgen kann?
außerdem müssen sie ihm erstmal nachweisen, dass er es war.