Schadensersatz von bedürftigem

pottich - 11. Dezember 2010 um 15:29
 ode-an-die-freude - 11. Dezember 2010 um 15:32
Guten Tag,

mein arbeitsloser nachbar wollte mich ärgern und hat meinen briefkasten zerkratzt (der war neu und original vom schmied angefertigt).
kann ich schadensersatz von ihm verlangen, obwohl er hartz IV -empfänger ist?

danke

1 Antwort

ode-an-die-freude
11. Dezember 2010 um 15:32
hallo,
das problem ist nicht der rechtliche anspruch. wenn er ihre briefkasten vorsätzlich beschädigt hat, haben sie natürlich ein recht auf schadensersatz nach § 823 BGB.
ich sehe das problem eher im faktischen: wie kann er ihnen sonderlich viel bezahlen, wenn er sich selbst kaum versorgen kann?
außerdem müssen sie ihm erstmal nachweisen, dass er es war.

mfG