aufgrund einer etwas komplizierten situation (mein mann ist franzose und wir wollen uns scheiden lassen), wollte ich fragen, ob sich hier jemand etwas mit der zuständigkeit der "landgerichte" in frankreich auskennt...
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in Frankreich gibt es kein gericht, das exakt die gleichen zuständigkeiten hat wie das deutsche landgericht.
vergleichbar ist das "tribunal de grande instance", es ist ein ordentliches gericht, das grundsätzlich zuständig ist, wenn die Zuständigkeit nicht aufgrund der Art der Rechtsangelegenheit oder des Streitwertes einer Sondergerichtsbarkeit zugewiesen wird. der streitwert beträgt mindestens 10.000 €.
Es ist ausschließlich in den folgenden Fällen zuständig:
* Personenstand (z.B. Ehe, Scheidung,...)
* Erbangelegenheite
* Staatsangehörigkeit
* Sanierungsverfahren und Insolvenz