FlorianPC
Beiträge1Mitglied seitMittwoch Oktober 11, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 11, 2017
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11. Oktober 2017 um 08:27
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9. August 2018 um 05:38
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie geben in Ihrem Artikel (https://www.recht-finanzen.de/contents/1248-nicht-eheliche-und-adoptierte-kinder-gesetzliches-erbrecht an, dass uneheliche Kinder, die vor 1949 geboren sind, keinerlei Erbrecht gegenüber ihrem Vater hätten, auch wenn dieser nach 1998 gestorben ist.
Das war allerdings nur bis 2009 so der Fall. Dann hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgelegt, dass der erbrechtliche Ausschluss von den "2.Weltkriegskindern" diese diskriminiert.
Daraufhin wurde das zweite Gleichstellungsgesetz erlassen, wodurch auch Kinder, die vor 1949 geboren sind, ein Erbrecht gegenüber ihrem Vater haben, wenn der Erbfall ab 2009 eingetreten ist.