Der Doktor
Beiträge1Mitglied seitSonntag Juni 20, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 2010
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20. Juni 2010 um 15:20
Wingman
Beiträge1Mitglied seitSonntag Juni 20, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 2010
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20. Juni 2010 um 15:23
Guten Tag
Ich habe meinem Sohn zur Hochzeit , und seiner Ehefrau, selbstverständlich auch , eine neue Wohnzmmereinrichtug gekauft und schon bezahlt.
Es sollte eine überaschung werden und eshalb habe ich de Liefertermin auf einen samstagmorgen legen lassen.
Nun waren sie verärgert als als sie anrifen und sagten mir das die Einrichtung nicht ihrem Geschmack entsprach und das ich die selbser beahlten kann.
Muß ich das denn wirklich hinhme . Schließlich war das nur gut gemeint und sehr kostspielig.
Wingman
Beiträge1Mitglied seitSonntag Juni 20, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 2010 20. Juni 2010 um 15:23
Hallo
Da fällt mir der Spruch gut gemeint ist nicht gut gemacht ein. Man kann rechtlich niemanden zingen ein Geschenk anzunehmen. Egel wie gut gemeint oder wieviel es letzlich gkostet hat. Tut mir leid.
Aber ich brächte mal ne neue Einrichtung :D
Sorry für den Scherz aber das konnte ich mir nicht vekneifen.