Frank009
Beiträge1Mitglied seitFreitag Februar 16, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Februar 16, 2018
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16. Februar 2018 um 15:44
Euphrasia*
Beiträge74Mitglied seitDienstag Juni 27, 2017StatusMitgliedZuletzt online:Mai 9, 2019
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28. Februar 2018 um 14:57
Hallo,
bitte um Information zum folgenden Vorgang. Wie wird eine Lebensversicherung besteuert, wenn Versicherungsnehmer=Vater, versicherte Person= Tochter und Bezugsberechtigte im Todes- und Erlebensfall der versicherten Person die Mutter der versicherten Person ist. Gleichzeitig ist vertraglich vereinbart, dass die Versicherungsnehmereigenschaft bei Tod des Vaters auf die Mutter übergeht. Fällt jetzt im Falle des Todes des Vaters Erbschaftssteuer an?
Ich möchte hier gleich voraus nehmen, dass ich kein Profi in diesem Gebiet bin. Doch diese Form der Lebensversicherung wird leider als Kapitalanlage gesehen, so kann es durch aus passieren, dass eine Steuer zu zahlen ist.
Das ist schwierig. Ich habe Zweifel, dass dir hier jemand dazu eine Aussage machen kann. Persönlich finde ich das Erbrecht sehr kompliziert. Selbst für mein Testament habe ich mir Hilfe geholt. Da ist es besser, sich lieber einen Anwalt für Erbrecht zu nehmen. Der kennt sich einfach besser damit aus und kann dir genaue und vor allem richtige Informationen zur Erbschaftssteuer geben.