Mariamsrtik
Beiträge3Mitglied seitMontag April 16, 2018StatusMitgliedZuletzt online:April 19, 2018
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Geändert am 2. August 2018 um 02:48
Mariamsrtik
Beiträge3Mitglied seitMontag April 16, 2018StatusMitgliedZuletzt online:April 19, 2018
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19. April 2018 um 07:27
Guten Tag,
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich komme aus Armenien und habe durch den Studentenarbeitsprogramm ZAV von dem Arbeitsgeber eine Einladung für drei Monate bekommen .Ich habe durch diesen Programm schon 8 Seson in Deutschland gearbeitet. Jetzt habe ich ein Kind fast 2 Jahre alt .Der Arbeitgeber braucht mir dür diesen Sommer und ist bereit meinem Kind auch einladen .
Ich und mein Arbeitgeber möchen gerne wissen wie die Einladund für mein Kind aussehen soll?
Ich werde mich auf eine schnelle Antwort sehr freuen
Vielen Dank im Voraus
Dreisatz
Beiträge31Mitglied seitDienstag März 13, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Juni 29, 20184 19. April 2018 um 07:20
Ja, informiere dich am Besten bei der zuständigen Behörde.
Die können dir am Besten weiterhelfen.
Lg & viel Erfolg!
Mariamsrtik
Beiträge3Mitglied seitMontag April 16, 2018StatusMitgliedZuletzt online:April 19, 2018 19. April 2018 um 07:27
Vielen Dank für die Antwort
Könnten Sie mit vielleicht verraten wer in diesem Fall zustendige Behörde ist?
Ich weiß nicht wo ich mich genau informieren kann ?
Vielen Dank im Voraus
Luisa_Fi
Beiträge63Mitglied seitDonnerstag Januar 4, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Juli 17, 20186 16. April 2018 um 11:33
Geht es um eine "freundliche einladung" oder eher so etwas wie eine Einreiseerlaubnis? Ich glaube hier muss man sich bei den zuständigen Behörden informieren.
LG
Mariamsrtik
Beiträge3Mitglied seitMontag April 16, 2018StatusMitgliedZuletzt online:April 19, 2018 17. April 2018 um 19:40
Vielen Dank für die Antwort .
Ich glaube es ist eher wie eine Einreiseerlabnis.Sowie ich als auch mein Arbeitgeber hat eine E-,Mail an die deutsche Botschaft in Armenien geschrieben und gefragt was man braucht (z.B.Einladung,Arbeitsvertrag von der Mutter) damit mein Kind mit mir für 3 Monaten nach Deutschland kommen darf.
Aber die Botschaft antwortet einfach nicht .
Die Zeit ist knapp und wir wissen nicht was zu machen um das alles richtig organisieren?
19. April 2018 um 07:27
Könnten Sie mit vielleicht verraten wer in diesem Fall zustendige Behörde ist?
Ich weiß nicht wo ich mich genau informieren kann ?
Vielen Dank im Voraus