Aufbewahrungspflicht für falsche Lieferung

Horstderunwissende - Geändert am 5. Februar 2019 um 03:08
 Peter - 4. Juli 2023 um 22:46
Guten Tag,
ich habe bei einem Versandhaus bestellt und auch meine Ware erhalten. Tags darauf kam eine weitere Sendung (anderen Inhaltes) von diesem Versandhaus, adressiert auch an mich. Diese Sendung war jedoch - laut beiliegender Rechnung - für einen Nachnamensgleichen, 800 km entfernt Wohnenden gedacht. Dessen Kundennummer war meine plus 1, also wahrscheinlich war er zufällig der nächste Besteller nach mir. Ich habe beim Versandhaus angerufen und dies sowie meine E-Mail-Adresse mitgeteilt, damit mir ein Rücksendeetikett zugeschickt werden solle. Dies ist jetzt ohne weitere Aktion schon länger her, ich werde nicht weiter da hinterhertelefonieren (Warteschleife etc.).
Wie lange muss ich nun diese Sendung aufbewahren?
Herzlichen Dank für Rückmeldungen,
Mit freundlichem Gruß
Lutz
Lesen Sie auch:

3 Antworten

Hallo,

hat das Versandhaus die Rücksendung letztlich organisiert?

Ist die nicht bestellte Ware für einen anderen Empfänger bestimmt, muss sie zurückgeschickt werden und der falsche Empfänger muss sie im Höchstfall drei Jahre lang aufbewahren (§§ 195, 199 BGB). So lange gilt der Herausgabeanspruch des Versandhauses (§ 985 BGB). Ansonsten muss der falsche Empfänger Wertersatz leisten (§ 818 Absatz 2 BGB).

Also kommt er ums "Hinterhertelefonieren" nicht herum, wenn er die Ware nicht so lange aufbewahren will.

Gruß vom CCM-Team
Kann ja eigentlich nicht sein, da Aufbewahrungspflicht nach § 379 HGB nur für Handelsgeschäfte gilt.

Komisch, im Artikel https://www.recht-finanzen.de/contents/1112-nicht-bestellte-ware-erhalten-was-tun steht genau das Gegenteil:

Grundsätzlich darf der Empfänger das behalten (§ 241a BGB). Dort steht, er muss nicht herumtelefonieren, ganz im Gegenteil, das könnte bedeuten, er nimmt das Geschäft nachträglich an.

Nur wenn es ein Irrtum z.B der Post ist, er also nicht der aufgedruckte Empfänger der Ware ist, dann muss er es dem richtigen Empfänger zustellen (Entweder bei der Post abgeben zum Zustellen an den richtigen Empfänger, oder einfach dem Nachbarn herüberbringen.

Ich würde im Internet einfach den Absender kontaktieren und ihm mitteilen, dass die Ware falsch geliefert wurde, und eine Gebühr wegen Aufbewahrung verlangen, wenn die Ware noch länger bei ihnen zu Hause ist. Sie werden merken, wie schnell die falsch gelieferte Ware wieder abgeholt wird.
Finre Beiträge 6 Mitglied seit Mittwoch Februar 20, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 5, 2019 3
20. Februar 2019 um 10:30
Und warum genau sollte jetzt jemand diese Gebühr bezahlen wenn er damit nichts zu tun hat?
Warum sollte ich Herrn XY glauben, dass er mein Paket hat und dies für mich aufbewahrt?
Auf welcher Grundlage kann man von fremden Personen einfach so Geld verlangen?
Ich kann ihn informieren, wenn er dann die Geschichte in seine Hand nimmt ist das gut. Wenn nicht werde ich mich ja drum kümmern müssen.
PixiSonnenschwein Beiträge 1 Mitglied seit Montag Mai 3, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 3, 2021 > Finre Beiträge 6 Mitglied seit Mittwoch Februar 20, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 5, 2019
3. Mai 2021 um 12:19
Vom ABSENDER, nicht vom eigentlichen Empfänger. Genau lesen!
mond1972 Beiträge 15 Mitglied seit Montag April 23, 2018 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 8, 2018
Geändert am 11. Januar 2019 um 05:08
Ich schließe mich Hashi an: Den Absender kontaktieren und dann eine Aufbewahrungsgebühr verlangen ;) Dann löst sich das Problem schnell von alleine.