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Beiträge1Mitglied seitFreitag Mai 11, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Mai 11, 2018
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Geändert am 13. Mai 2018 um 03:56
mond1972
Beiträge15Mitglied seitMontag April 23, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 8, 2018
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14. Mai 2018 um 15:49
Hallo, folgender Sachverhalt: mein Ehemann ist Ende Januar d.J. verstorben. Die Gez-Gebühr wurde bislang auf seinen Namen gezahlt, bis März ausgeglichen. Ich habe ein Schreiben von der GEZ erhalten, dass "aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Beitragskonto nicht auf andere Personen umgeschrieben werden kann". Die neue Rechnung auf meinem Namen ist von März bis Juni ausgestellt, sodass ich dann den März doppelt bezahle. Ist das rechtens? Danke
mond1972
Beiträge15Mitglied seitMontag April 23, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 8, 2018 14. Mai 2018 um 15:49
Also, da kann etwas nicht stimmen. Ich habe auch noch nie von einem vergleichbaren Fall gehört! Ich glaube, du solltest da rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit du in Zukunft nicht immer den doppelten Beitrag zahlen musst. Ich finde so ein Vorgehen der GEZ extrem unverschämt! Kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist